Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde und oft auch kräftezehrende Aufgabe. Besonders, wenn die pflegende Person selbst eine Auszeit benötigt – sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen – stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Pflege in dieser Zeit? Die Verhinderungspflege bietet eine Lösung und entlastet pflegende Angehörige, damit diese sich eine Pause gönnen können, ohne sich Sorgen um die Versorgung ihrer Liebsten machen zu müssen.

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich für eine bestimmte Zeit von der Pflegearbeit zu entlasten. Wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Umständen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen, springt eine Ersatzpflegekraft ein. Diese kann entweder von einem professionellen Pflegedienst oder von einer privaten Person übernommen werden, die für die Pflege qualifiziert ist.

Ab wann besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege?
Um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad 2 oder höher besitzen.
- Pflege durch Angehörige: Die Pflege muss in der Regel von einem Angehörigen oder einer anderen privaten Person übernommen werden, die die Pflege zur Hauptaufgabe gemacht hat.
- Einschränkung der Pflegeperson: Die Pflegeperson muss aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen für eine gewisse Zeit an der Pflege gehindert sein.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Verhinderungspflege auch dann bestehen kann, wenn die Pflegeperson vorübergehend aufgrund von privaten oder beruflichen Verpflichtungen nicht verfügbar ist.
Wie lange wird Verhinderungspflege gewährt?
Verhinderungspflege kann für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Der jährliche Höchstbetrag, der dabei erstattet wird, beträgt 1.612 Euro. Wird die Verhinderungspflege länger benötigt oder entstehen höhere Kosten, können diese gegebenenfalls aus eigener Tasche bezahlt oder durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Dauer und Anspruch auf Verhinderungspflege
- Maximale Dauer: Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen im Jahr gewährt werden.
- Erhöhung der Leistung bei zusätzlicher Kurzzeitpflege: Sollte die pflegebedürftige Person zusätzlich Anspruch auf Kurzzeitpflege haben (z.B. in einem Pflegeheim), können die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander kombiniert werden, was den Höchstbetrag auf insgesamt 2.418 Euro pro Jahr anheben kann.
- Teilweise Nutzung: Die Verhinderungspflege muss nicht in einem Stück genommen werden – sie kann flexibel über das Jahr verteilt werden, je nach Bedarf und Ausfallzeit der Pflegeperson.
Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderungspflege?
Während der Verhinderungspflege wird die Pflege entweder durch einen professionellen Pflegedienst oder durch eine Ersatzpflegeperson übernommen. Letztere kann eine Freundin, ein Familienmitglied oder eine andere vertraute Person sein, die keine professionelle Pflegekraft ist, aber über die nötigen Kenntnisse zur Durchführung der Pflegeaufgaben verfügt.
Es ist nicht erforderlich, dass die Ersatzpflegeperson speziell ausgebildet ist, solange sie in der Lage ist, die notwendigen Aufgaben im Rahmen der Pflege zu übernehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege, jedoch sind bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Pflegeperson zu beachten.
Vorteile der Verhinderungspflege
- Erholungszeit für pflegende Angehörige: Eine dringend benötigte Auszeit ohne die Sorge um die Pflege.
- Finanzielle Unterstützung: Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten der Ersatzpflege.
- Flexibilität: Die Verhinderungspflege kann in verschiedenen Zeiträumen des Jahres in Anspruch genommen werden, z.B. bei Krankheit oder Urlaubszeit der Pflegeperson.
- Individuelle Unterstützung: Wir helfen Ihnen dabei, eine passende Ersatzpflege zu finden und den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

Beantragung der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege muss vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen unkomplizierten Prozess, sofern bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst, von einem Familienangehörigen oder durch den Pflegedienst gestellt werden.
Wichtig: Der Antrag sollte idealerweise vor Beginn der Verhinderungspflege eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gewährleistet ist.
Beachten Sie, dass Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden kann – jedoch ist eine genaue Dokumentation der ausgefallenen Pflegezeit erforderlich.