24/7 - Vollzeitbetreuung von hilfebedürftigen Personen
Mit zunehmendem Alter schwindet bei vielen Menschen häufig die Kraft und Ausdauer um die alltäglich anfallenden Aufgaben selbst zu bewältigen. Ob im Haushalt, der Weg zum Arzt, Behördengänge oder das Einkaufen, all diese Dinge können zu einer großen Belastung werden und eine Betreuung kann die Schrecken nehmen und den Herbst des Lebens weiter lebenswert gestalten.
Immer mehr betreuungsbedürftige Senioren nehmen deshalb die Hilfe einer Pflegekraft aus Polen oder aus anderen osteuropäischen Ländern in Anspruch. Die Vorteile hierbei liegen klar auf der Hand. Für viele Pflegebedürftige reicht die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr aus. Sie befinden sich an dem Punkt, an dem eine unabhängige und selbständige Bewältigung des Alltags auch mit Unterstützung von ambulantem Pflegepersonal nicht mehr möglich ist.


Pflegekräfte aus Osteuropa
Die häusliche Seniorenbetreuung bietet eine Möglichkeit in den eigenen vier Wänden zu bleiben und durch Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland betreut zu werden. Die sogenannte Behandlungspflege wie beispielsweise Wundversorgung, Spritzen, Katheter Versorgung und so weiter muss jedoch weiterhin durch Fachkräfte eines Pflegedienstes erbracht werden.
Dank der EU-Dienstleistungsfreiheit ist die Vermittlung einer Pflegekraft aus osteuropäischen Staaten innerhalb weniger Tage möglich. Sie sollten einige Punkte im Vorfeld abklären, bevor Sie eine 24-Stunden-Betreuung aus Osteuropa in Anspruch nehmen.
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Was es zu beachten gilt
Für jede Person, die im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, kann eine Rundum-Betreuung in Betracht kommen. Die Erfahrung zeigt, dass Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Einschränkungen oder Erkrankungen vorliegen:
- Die Einstufung der zu betreuenden Person in einen Pflegegrad ist erfolgt
- Starke Einschränkung der Mobilität durch den Bewegungsapparat oder durch Krankheit
- Bei Diagnose folgender Krankheitsbilder:
- Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson, Demenz
- Tumor- oder Krebserkrankungen
- Nachwirkungen von Schlaganfall oder Herzinfarkt
- Inkontinenz - Bei Einschränkungen in der Artikulation, generellen Sprachstörungen oder Orientierungsproblemen
Beachten Sie bitte, dass die vorstehende Aufzählung nur beispielhaft und unvollständig ist und weitere Gründe bestehen können.
Grundsätzlich bietet die häusliche Vollzeitbetreuung, auch 24/7-Pflege genannt, eine umfassende und bezahlbare Alternative zu einer stationären Unterbringung. Viele Senioren bevorzugen es, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden und in einem vertrauten Umfeld zu verbringen.
In der Regel kommt diese Form der Betreuung für Senioren in jedem Stadium der Pflegebedürftigkeit in Frage. Von der Pflegestufe 1-3 kann eine häusliche Betreuung in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist im Vorfeld zu klären, ob der Betreuungsbedürftige oder Pflegebedürftige bereit ist, eine fremde Person im Haushalt aufzunehmen. Gerade bei einer psychischen Wesensveränderung wie bei Demenz Symptomen, sollte durch Angehörige geklärt werden ob diese Form der Betreuung möglich ist.
Da die Pflegekraft in der 24-Stunden-Betreuung für die Zeit der Betreuung und Pflege im Haushalt des zu Betreuenden einzieht benötigt diese ein eigenes verschließbares Zimmer mit Bett und Kleiderschrank. Das eigene Zimmer dient als Rückzugsort und der Privatsphäre.
Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Ein Esstisch sollte beispielsweise ausreichend Platz bieten, um gemeinschaftlich Speisen einzunehmen. Verkostung und Wohnen sind für die Betreuungskraft für die Zeit des Aufenthaltes im Haushalt der betreuten Person kostenfrei.
Ein Internetanschluss (zum Beispiel WLAN) ist heutzutage unerlässlich für die Pflegekräfte, um mit Angehörigen und Freunden im Heimatland regelmäßig Kontakt aufnehmen zu können und die sozialen Kontakte zu pflegen. Mehr Informationen finden Sie hier »
Die legale und rechtssichere Seniorenbetreuung durch ausländische Betreuungskräfte ist nur dann möglch, wenn die Betreuungskraft in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis steht.
Auch in einem mit den Angehörigen oder der hilfebedürftigen Person vereinbarten Beschäftigungsverhältnis gelten die Bestimmungen der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzgesetze. zu den rechtlich sicheren Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sie hier mehr »
Die Arbeitszeiten der Haushaltshilfe/Pflegekraft werden vertraglich festgelegt. Selbstverständlich kann nicht 24 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Es müssen die gesetzlich vorgeschrieben Pausen und Arbeitszeiten eingehalten werden. Ebenso müssen der Pflegekraft mindestens ein ganzer oder 2 halbe Tage pro Woche frei gegeben werden. Mehr Informatonen hier »
Privathaushalte, die eine Pflegekraft aus dem Ausland beschäftigen, erhalten zwar keine direkte Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung, können jedoch bestimmte Möglichkeiten nutzen.
Zum einen steht ihnen das Pflegegeld zur Verfügung, zum anderen kann aber auch die Verhinderungspflege beantragt werden. Auch Steuererleichterungen von bis zu 4.000 Euro sind möglich.
Es ist also in jedem Fall ratsam, sich über die Möglichkeiten der Förderung schon im Vorfeld der Anstellung einer ausländischen Pflegekraft zu informieren und beraten zu lassen.
Angehörige zu pflegen kostet Zeit und Kraft. Auch wenn Sie vielleicht schon auf Unterstützungsangebote wie eine Alltagsbegleitung oder einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen: Es ist vollkommen verständlich und vertretbar, dass Sie sich von der Pflege von Angehörigen Urlaub nehmen wollen. Mit einer Kur, Reha oder einem Erholungsurlaub können Sie neue Kraft für den Pflegealltag tanken und sich etwas Gutes tun. Mehr Informationen hier »
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Verhinderungspflege kann von pflegenden Angehörigen erfolgen, wenn die häusliche Pflege durch sie bereits mindestens sechs Monate durchgeführt wurde und die Pflege so intensiv ist, dass das Privatleben darunter leidet und es zu einer physischen und psychischen Belastung kommt.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für die Verhinderungspflege, die von keiner Pflegekraft übernommen werden darf, die in einem verwandtschaftlichen oder verschwägerten Verhältnis zur pflegebedürftigen Person stehen darf. Es kann sich also auch in diesem Fall lohnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhindertenpflege bestehen. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege »

Die Aufgaben einer Betreuungskraft
Grundsätzlich decken die vermittelten Betreuungskräfte alle wichtigen Bereiche der täglichen Pflege. Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung leisten unsere Betreuungskräfte folgende Aufgaben:
Begleitung im Alltag
- Gemeinsame Zeitverbringung
- Spiele
- Spaziergänge
- Begleitung bei Arztbesuchen / Behördengängen
- Autofahren
Einkaufen
- Vorbereitung der Einkaufsliste für die pflegebedürftige Person
- (oder) selbständige Erledigung der Einkaufsliste
- Zusammenstellen des Einkaufszettels
- Einlösung von Rezepten in den Apotheken
Häusliche Tätigkeiten
- Einhaltung des Tag-Nacht-Rhythmus
- Regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche
- Allgemeine Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Toilettengang
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe beim Haarpflege, Rasur
- Unterstützung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- Unterstützung beim Gehen und Stehen ggf. Hilfestellung beim Treppensteigen
- Erinnerung bei Medikamenteneinnahme
Zubereitung von Speisen
- Planung und Zubereitung von Mahlzeiten mit Rücksicht auf die eventuelle Diät
- Berücksichtigung von Ernährungswünschen
- Spülen
- Müllentsorgung
Reinigung des Haushaltes
- Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches (z.B. Wohnraum, Bad, Küche)
- Wäschewaschen
- Bügeln
- Geschirrspülen
- Staubsaugen
- Zimmerpflanzenpflege
Was eine 24-Stunden-Betreuung nicht leisten darf
Tätigkeiten der sogenannten medizinischen Behandlungspflege wie beispielsweise Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, den Blutdruck messen, Spritzen verabreichen oder die Medikamentierung dürfen nur durch ausgebildete Pflegekräfte, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, durchgeführt werden.
Mehr Informationen
Was ist, wenn „die Chemie zwischen der pflegebedürftigen Person und der Betreuung nicht stimmt“?
Das kennen wir alle, das es vorkommen kann, dass die „Chemie“ zwischen der Pflegekraft und der zu betreuenden Person nicht stimmt. Dies ist aber glücklicherweise sehr selten der Fall.
Sollte sich dennoch herausstellen, dass die vermittelte Pflegekraft nicht zur zu betreuenden Person passt, werden wir Ihnen selbstverständlich umgehend neue Personalvorschläge unterbreiten und einen Austausch des Personals in die Wege leiten.
Und wenn meine Betreuerin krank wird?
Bei Krankheit und bei allen eventuell auftretenden Problemen und Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir werden uns zeitnah um eine Vertretung kümmern.